10.12.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Neue Landesrahmenverträge zur Leistungserbringung in Hessen

Zwei neue Rahmenverträge für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden in Hessen geschlossen: Der erste regelt, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ab Januar 2020 erbracht werden, der zweite die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (insbesondere für wohnungslose Männer und Frauen). Mehr als 50.000 Menschen aus Hessen haben Anspruch auf diese Unterstützungsleistungen.

Vertragspartner für die beiden neuen Landesrahmenverträge sind der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, der Hessische Städtetag, der Hessische Landkreistag, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege sowie Verbände privater Anbieter, vertreten durch den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

Die neuen Rahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des BTHG umsetzen, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu stärken. Die Verträge legen fest, nach welchen Verfahren und Standards die Unterstützungsleistungen künftig erbracht und vergütet werden. Die neuen Vereinbarungen waren notwendig geworden, weil zum 1. Januar 2020 die Reform der Eingliederungshilfe als dritte Stufe des BTHG in Kraft tritt.

Die wichtigsten Merkmale:

  • Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sozialgesetzbuch IX verankert.
  • Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe und die existenzsichernden Leistungen werden getrennt.
  • Künftig wird nicht mehr zwischen stationären Wohneinrichtungen und Betreutem Wohnen als ambulanter Leistung unterschieden.

Mehr als 1,6 Milliarden Euro werden jährlich in Hessen für die Unterstützung in Werkstätten, Tagesstätten, beim Wohnen und für sonstige Teilhabeleistungen aufgewendet.

Der Rahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe gilt zunächst für zwei Jahre und wird 2022 durch drei neue Rahmenverträge abgelöst. Deshalb arbeiten die Vertragspartner intensiv weiter an der Neugestaltung der Leistungen.

Auch der Rahmenvertrag für die Sozialhilfe, die im Sozialgesetzbuch SGB XII verankert ist und unter anderem die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten enthält, wird weiter konkretisiert.

Die vom Inklusionsbeirat in Hessen gewählte Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat erstmalig an den Landesrahmenverträgen mitgewirkt.

Weitere Informationen:

Übersicht über Landesrahmenverträge der verschiedenen Bundesländer

(Quelle: Landeswohlfahrtsverband Hessen)


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