28.09.2022 Daten, Fakten, Statistiken

Neue WSI-Studie „Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre Vertretung im Betrieb“

Ab 1. Oktober 2022 werden in Betrieben und Dienststellen die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) neu gewählt. Allerdings nicht in allen Betrieben, wie eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Zum einen beschäftigen viele Unternehmen keine schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Personen – oder sie beschäftigen weniger, als die gesetzliche Quote vorsieht. Je mehr Schwerbehinderte es im Betrieb gebe, desto eher existiere eine Vertretung, so die Erhebung.

Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind in der Regel verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wer die Vorgaben als Arbeitgeber nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dennoch bleibt die Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen deutlich hinter der nichtbehinderter Menschen zurück. Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit erfüllen 62 Prozent der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft die Quote nicht oder nicht vollständig und zahlen stattdessen die Ausgleichsabgabe, bei den öffentlichen Arbeitgebern sind es 39 Prozent.

Die Auswertung einer repräsentativen Befragung von mehr als 3.200 Betriebs- und Personalräten im Jahr 2021 habe laut WSI ergeben, dass Arbeitgeber in mitbestimmten Betrieben ihre Pflichten eher erfüllen. So sagten Betriebsräte in der nicht gemeinnützigen Privatwirtschaft zu 59 Prozent, dass ihr Arbeitgeber die Fünf-Prozent-Vorgabe erfüllt, unter den befragten Personalräten konstatieren das knapp 82 Prozent. Mitbestimmung scheine damit zu einer besseren Inklusion von Schwerbehinderten beizutragen. Im Durchschnitt kommen lediglich der öffentliche Dienst und gemeinnützige Betriebe auf Beschäftigungsquoten von gut fünf Prozent. In den mitbestimmten Betrieben der gewinnorientierten Privatwirtschaft hingegen machen Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte nur 3,9 Prozent der Beschäftigten aus. Hier finden sich mit 11,6 Prozent auch häufiger Betriebe, die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen. Besonders häufig komme dies in kleineren Betrieben vor.

Der Anspruch auf die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung, die Menschen mit Behinderung unterstützt und als ihr Sprachrohr wirken soll, wird aber auch dort nicht überall eingelöst, wo genügend Wahlberechtigte arbeiten, so die Untersuchung von Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. In Betrieben oder Dienststellen mit fünf Schwerbehinderten oder mehr sollen diese gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch eine SBV wählen. Laut WSI-Erhebung geschieht dies immerhin in drei Viertel der betreffenden kommerziellen, mitbestimmten Betriebe. Je mehr Schwerbehinderte es im Betrieb gebe, desto eher existiere eine Vertretung. „Umgekehrt könnte eine Schwerbehindertenvertretung auch zu einem höheren Anteil schwerbehinderter Beschäftigter beitragen“, schreiben Brehmer und Blank. In jedem Fall bestehe für Betriebs- und Personalräte dort, wo Menschen mit Behinderung bislang nicht repräsentiert sind, „ein klarer Handlungsauftrag“.

Die Studie „Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre Vertretung im Betrieb“ (WSI Policy Brief Nr. 71, September 2022) ist auf der folgenden Seite des WSI abrufbar: Zur Studie

(Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung)


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