07.05.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Neues Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Eine bessere Zusammenarbeit und Abstimmung der Akteure: Das ist das Ziel eines neuen Bedarfsermittlungskonzepts für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat Anfang Mai 2019 Informationen zu den neuen Grundlagen auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Auf Basis der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie seien in den letzten drei Jahren übergreifende Grundlagen für die Bedarfsermittlung entwickelt und gemeinsam mit Vertretern von Leistungsträgern und Leistungserbringern, Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie der Wissenschaft konkretisiert worden, erläutert die BAR.

Um eine gemeinsame Basis für die Bedarfsermittlung zu entwickeln, kooperierte die BAR als Vertretung der Leistungsträger mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) als Koordinierungsstelle von acht Leistungserbringer-Verbänden in der beruflichen Rehabilitation sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal in dem Projekt „Basiskonzept für Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation“ (b3-Projekt).

Zu den Produkten und Ergebnissen des b3-Projekts zählen:

  • Ein „Konzept für die Bedarfsermittlung bei LTA“, das als Arbeitshilfe zur Ermittlung von Teilhabebedarf für Reha-Fachkräfte fungiert. Hier finden sich z. B. übergreifend abgestimmte Begriffsbestimmungen von Grundanforderungen für die Bedarfsermittlung sowie ein Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells.
     
  • Eine Instrumentendatenbank, die im Rahmen der Arbeitshilfe unmittelbar genutzt werden kann. Diese Datenbank umfasst strukturierte Informationen zu über 200 Instrumenten, die bei der Bedarfsermittlung eingesetzt werden (Aufmerksamkeits- und Intelligenztests, EFL, Hamet, etc.) und stellt einen Bezug zum bio-psycho-sozialen Modell her.

Das Konzept sei anschlussfähig an die gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches IX („Arbeitsprozesse und Arbeitsmittel“) und die "Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess" und unterstütze die Einhaltung der Vorschriften in der Praxis, erläutert die BAR. Neben rechtlichen Grundanforderungen an die Bedarfsermittlung beschreibe es übergreifende Aspekte (z. B. Transparenz, Beratung, Partizipation), die in der Bedarfsermittlung bedeutsam seien und gehe auf ihre praxisnahe Anwendung ein. Das bio-psycho-soziale Modell werde für die Bedarfsermittlung besser nutzbar gemacht. Praxishinweise, Fallbeispiele und Checklisten ergänzen das Konzept.

Zum Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) auf der Webseite der BAR

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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