29.01.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Neues REHADAT-Portal informiert zur Ausgleichsabgabe

Seit Ende Januar 2019 ist das neue Portal rehadat-ausgleichsabgabe.de online. Hier können sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Personalabteilungen, Schwerbehindertenvertretungen oder Steuerbüros über die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX informieren.

Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie das nicht, fällt eine sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe an.

Rund um die Ausgleichsabgabe hat REHADAT nun ein neues Angebot geschaffen, das Nutzer und Nutzerinnen bei folgenden Fragen unterstützen soll:

  • Wie wird die Abgabe berechnet und entrichtet?
  • Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
  • Wie kann die Ausgleichsabgabe reduziert werden?
  • Welche Sonderregelungen gelten für kleine Betriebe und welche schwerbehinderten Beschäftigten zählen doppelt?
  • Welche Rolle spielen Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen?
  • Wofür wird das Geld verwendet, das in den Topf der Ausgleichsabgabe fließt?

Vernetzt mit bereits bestehenden REHADAT-Angeboten, gelangen Nutzerinnen und Nutzer leicht zu zusätzlichen Informationen, wie etwa zu den Kontaktdaten der Integrationsämter und Agenturen für Arbeit, zu Urteilen zum Thema Anzeigeverfahren oder können sich die Ersparnisrechner-App herunterladen.

160.000 Betriebe waren 2016 insgesamt von der Regelung der Ausgleichabgabe betroffen, berichtet REHADAT. 41.000 von ihnen hätten keinen einzigen Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt und zahlten die volle Ausgleichsabgabe. Insgesamt, so REHADAT, mussten 97.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine monatliche Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 € pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz entrichten.

Die Ausgleichsabgabe muss bis zum 31. März 2019 für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlt werden. Unternehmen können die Ausgleichsabgabe am einfachsten mit der Software IW-Elan berechnen und auch elektronisch anzeigen (www.iw-elan.de).

Über REHADAT:

REHADAT ist das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.

REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.

www.rehadat-ausgleichsabgabe.de

(Quelle: REHADAT)


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