07.10.2020 Politik

Neuordnung des Entschädigungsrechts für Soldatinnen und Soldaten

Das Bundesministerium der Verteidigung hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“ erarbeitet. Die Beschädigtenversorgung soll aus dem Soldatenversorgungsgesetz herausgelöst werden.

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die bei der Verrichtung ihres Wehrdienstes gesundheitliche Schädigungen davontragen, können Leistungen zum Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen erhalten. Die Beschädigtenversorgung richtet sich derzeit noch nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dieses Gesetz wird aber ab dem 1. Januar 2024 durch das Sozialgesetzbuch XIV – Soziale Entschädigung – abgelöst, das den Fokus vor allem auf die Opfer von Gewalttaten sowie die Opfer von Terrorgewalt legt.

Daher soll ein eigenständiges Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) dessen besondere Bedeutung im Versorgungsrecht der Soldatinnen und Soldaten hervorheben. Gleichzeitig sollen rechtliche Abgrenzungsprobleme zur Dienstzeitversorgung sowie Unsicherheiten in der Anwendung von Rechtsbegriffen vermieden werden. Die systematische Neuordnung und Schaffung transparenter Anspruchsregelungen hat auch zum Ziel, das Antragsverfahren zu beschleunigen.

Folgende Kernpunkte hebt der Referentenentwurf hervor:

  • Neustrukturierung der Geldleistungen, mit einer deutlichen Anhebung der vom Einkommen unabhängigen Entschädigungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen sowie Neugestaltung der vom Einkommen abhängigen Anteile der Hinterbliebenenversorgung,
  • Ausrichtung der medizinischen Versorgung an den Grundsätzen des SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung – im Hinblick auf die vergleichbare Situation zum Arbeitsunfall,
  • Stärkung des Teilhabegedankens, indem Teilhabeleistungen zum Ausgleich von Schädigungsfolgen einkommensunabhängig erbracht und zusätzlich für aktive Soldatinnen und Soldaten geöffnet werden,
  • Übertragung der Leistungserbringung, insbesondere der medizinischen Versorgung und der beruflichen Rehabilitation, auf die Unfallversicherung Bund und Bahn.

Für den Entwurf der Neuregelungen wurde bereits die Verbändebeteiligung eingeleitet:

Referentenentwurf „Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten und Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“ vom 16.09.2020

(Quelle: Bundesministerium der Verteidigung)


Kommentare (1)

  1. Thomas Hecken
    Thomas Hecken 28.11.2020
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Betroffener und nach Auswertung des Entwurfes, sehe ich gute und erforderliche Ansätze. Diese lösen aber Benachteiligungen in Teilbereichen nicht, Stichwort: „vorzeitiger Abzug Versorgungsausgleich“ und auch „mangelnde intergrationshilfe für schwerstbeschädigte in den Berufsaltag Ü45“ nicht. Hier werden bewusste Bekannte Problemfelder und Sachverhalte übergangen.

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