08.07.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Nicht für alle: Corona-Prämie in der Altenpflege

Haben Werkstatt-Beschäftigte, die auf ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen in der Altenpflege tätig sind, Anspruch auf die „Corona-Prämie“ nach § 150a Abs. 1 SGB XI? Mit dieser Frage hat sich die 53° NORD Agentur und Verlag befasst und Auskunft beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeholt, wie die Agentur in ihrem Juli-Newsletter 2020 berichtet.

„Alle Beschäftigten in der Altenpflege, die im relevanten Zeitraum und Umfang im Jahr 2020 hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten, können den Betrag von bis zu 1.500 Euro erhalten. (...) Das betrifft insbesondere Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte, Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung und verantwortliche Pflegefachkräfte“, zitiert 53° NORD eine Information auf der Webseite des BMG (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus). Auch Leiharbeiter und Mitarbeiter in Servicegesellschaften erhielten die Prämie nach den gleichen Regeln. Selbst wer weniger als eine Viertelstelle innehabe, bekomme noch ein paar hundert Euro. Auch Freiwilligendienstleistende und Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres würden von der Corona-Prämie profitieren.

Ob also auch Werkstattbeschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Einrichtungen der Altenpflege mit einer Prämie für ihre Arbeit rechnen könnten, fragte 53° NORD das BMG. Die Antwort: Nein. Sie seien „nicht von der in § 150a SGB XI geregelten Corona Prämie erfasst", so ein Ministeriumssprecher gegenüber der Agentur. „Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen werden überwiegend aus den Mitteln der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen der Länder und Kommunen finanziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung und die GKV können deshalb keine Vorfinanzierung der Prämie für diese Einrichtungen und ihre Beschäftigten übernehmen.“

Die 53° NORD Agentur und Verlag ist ein Geschäftsbereich der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte eG (GDW).

(Quelle: 53° NORD Agentur und Verlag)


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