30.05.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Niedersachsen: Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Finanzministerium haben sich im Mai 2018 darauf verständigt, wer bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen welche Kosten übernimmt. Anlass für die Neuregelung ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende neue Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Ab 2020 werden die Kommunen die Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte übernehmen, das Land Niedersachsen trägt die Kosten für erwachsene Menschen mit Behinderungen inklusive der Kosten für die Altenpflege. Finanzminister Reinhold verweist darauf, dass sich Land und Kommunen gegenseitig an der Kostenentwicklung beteiligen werden. Zudem können neue Landesrahmenverträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und denen der privat-gewerblichen Leistungsanbieter verhandelt werden.

Bisher sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für ambulante Leistungen und das Land für die Bewilligung stationärer Leistungen für Menschen mit Behinderungen zuständig. Beim Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren finde derzeit in vielen Fällen ein Zuständigkeitswechsel statt, da die Kommunen für alle Leistungen „Ü60" allein zuständig seien, heißt es in der Pressemitteilung des Sozialministeriums.

Ab 2020 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe, auf der die derzeitige Aufteilung der Kostenübernahme zwischen Kommunen und Land in Niedersachsen basiert. Die neu beschlossenen Regellungen seien übersichtlicher und eindeutiger, erklären die Verantwortlichen. Künftig sei jeweils nur noch eine Stelle zuständig. Die Verrechnung der Kosten werden Land und Kommunen untereinander regeln.

Zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:

Sozialministerin Reimann und Finanzminister Hilbers haben neues Modell für die Eingliederungshilfe entwickelt

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)


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