11.01.2023 Politik

„Noch Luft nach oben“ beim Regierungsentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Es sei ein überfälliger Schritt, eine 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber einzuführen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Dusel wies gleichwohl darauf hin, dass weitere Regelungen folgen müssten.

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen haben die gesetzliche Verpflichtung, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmenden zu besetzen. Eine Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn diese Quote verfehlt wird. Nach dem Regierungsentwurf, den das Kabinett am 21. Dezember beschlossen hat, wird für Arbeitgeber mit einer Erfüllungsquote von 0 % eine „vierte Staffel“ der Ausgleichsabgabe eingeführt: Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.

„Dieser Schritt ist lange überfällig“, so Jürgen Dusel. „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Und das, obwohl Menschen mit schweren Behinderungen durchaus gut qualifiziert sind.“ Allerdings sei in dem Gesetzentwurf auch noch deutlich Luft nach oben. Dusel führt aus: „Unter einem Gesetz für einen inklusiven Arbeitsmarkt hätte ich mir auch noch mehr vorstellen können. So halte ich es für ein verfehltes Signal, die Bußgeld­vorschrift im § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX aufzuheben. Auf Grundlage dieser Regelung kann bislang ein Bußgeld verhängt werden, wenn ein Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“, so der Beauftragte.

Weiter führte Dusel auf, dass der Entwurf keine nennenswerten Verbesserungen in Bezug auf die Zugänge in und die Übergänge aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen enthalte. Ein richtiger Schritt sei zwar die Aufhebung der Deckelung beim Lohnkostenzuschuss für das Budget für Arbeit, aber eine Stärkung des Budgets für Ausbildung fehle noch. „Das Thema müssen wir jedoch auch dringend angehen. Wir müssen denjenigen, die außerhalb der Werkstatt arbeiten wollen, alle Wege ebnen, dies auch tun zu können – so, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist.“ Ebenfalls noch nicht umgesetzt sei die Koalitionsvereinbarung zur Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Außerdem müssten stärkere Anstrengungen beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen unternommen werden.

Weitere Informationen:

Der Umsetzungsstand des Gesetzes sowie Stellungnahmen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) abrufbar: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts.

Erläuterungen zur Ausgleichsabgabe bieten sich unter: www.rehadat-ausgleichsabgabe.de.

(Quellen: Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, REHADAT)


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