17.09.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Normenprüfung: Rechtsvorschriften am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention messen

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt mehrere Bundesländer bei der Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen mit Blick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Normenscreening). Dazu hat sie nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht.

Mit der Arbeitshilfe können Bundes- und Landesverwaltungen in einem ersten Schritt grob prüfen, ob gesetzliche Regelungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Konflikt stehen ("Normenkonflikt") oder besondere Fragen aufwerfen und die Rechtsmaterie deshalb einer vertiefenden Prüfung unterzogen werden sollte. Das Ziel der anschließenden vertiefenden Prüfung besteht dann nicht nur darin, Normenkonflikte zu überwinden, sondern auch den gesetzlichen Rahmen für die Wahrnehmung der Menschenrechte besser auszugestalten.

Die Arbeitshilfe wurde in einem Projekt zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt erstellt.

Weitere Informationen:

Zur Mitteilung der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention vom 10.09.2015
(Dort finden Sie auch den Link zur Arbeitshilfe)

Informationen zum Länderprojekt Sachsen-Anhalt

(Quelle: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention)


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