25.09.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

NRW: Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung abgeschlossen

Im September 2019 haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), Freie Wohlfahrtspflege und die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände eine Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung unterzeichnet. Die Vereinbarung soll ab 2020 einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten schaffen und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung von Vorschulkindern in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben.

Die Vereinbarung war notwendig geworden, weil zum 1. Januar 2020 die Reform der sogenannten Eingliederungshilfe als dritte Stufe des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft tritt. Durch das BTHG ergeben sich neue Aufgaben für die Landschaftsverbände. Ab dem 1. Januar 2020 sind LWL und LVR zuständig für die Leistungen der Frühförderung, bisher war das die Aufgabe der Kommunen. Zur interdisziplinären Frühförderung gehören beispielsweise heilpädagogische Leistungen und medizinisch-therapeutische Behandlungen wie Physio-, Sprach- und Ergotherapie. Die Landschaftsverbände übernehmen ab nächstem Jahr nicht nur anteilmäßig die Kosten für die interdisziplinäre Frühförderung, sie planen auch gemeinsam mit den Eltern die Hilfen für die Kinder in ganz NRW. Das Ziel: Kinder mit Behinderungen und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform.

Vor allem die sogenannte Komplexleistung – also Therapie und Heilpädagogik aus einer Hand – soll ausgebaut werden. Davon profitieren die Kinder, weil sie ganzheitlich gefördert werden, und nebenbei auch die Eltern, wenn sie nicht erst zur Heilpädagogin und anschließend zum Therapeuten fahren müssen. Matthias Löb, LWL-Direktor: „Wie gut ein Kind gefördert wird, darf nicht mehr so stark vom Wohnort abhängen. Gleiche Chancen auf gute Frühförderung und die so früh wie möglich, weil die Förderung dann umso besser wirkt - das wollen wir mit der Vereinbarung erreichen.”

Zur Pressemitteilung des LWL vom 24.09.2019

(Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.