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Am 30. September 2015 fand eine öffentliche Anhörung zum zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden äußerten die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. Sie nahmen mündlich und schriftlich zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung Stellung.
Heftig kritisiert wurden zu erwartende hohe Hürden für eine vollstationäre Versorgung. Zudem wurde bemängelt, dass ein übergreifendes Reformkonzept innerhalb der Sozialgesetzbücher (SGB) nicht ersichtlich sei, unter anderem mit Blick auf die Behindertenhilfe. Ungelöst ist aus Sicht Sachverständiger auch der akute Personalnotstand in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.
Einige Experten beurteilen die Verbesserungen für pflegende Angehörige immer noch als unzureichend. Wegen der Komplexität der gesetzlichen Änderungen wurde eine parallele Überprüfung der Resultate empfohlen, ebenso wie eine Begleitforschung zu den neu eingeführten Pflegebegriffen.
Gelobt wurden unter anderem die neuen Beratungsangebote für Patienten und Angehörige.
Einen ausführlichen Bericht über die öffentliche Anhörung gibt es auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags:
Bericht über die öffentliche Anhörung
Einzelne Stellungnahmen:
(Quellen: Deutscher Bundestag - Heute im Bundestag Nr. 493, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)
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