27.04.2016 Politik

Öffentliche Anhörung zur Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Bei der geplanten Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gibt es noch Nachbesserungsbedarf, auch wenn das Gesetz insgesamt in die richtige Richtung geht. Zu diesem Fazit kamen, laut einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags, die Sachverständigen in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am vergangenen Montagnachmittag.

Gegenstand der Anhörung waren der Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des BGG, sowie zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, in denen sich beide Fraktionen für eine stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit einsetzen.

Positiv äußerten sich die Sachverständigen, der Pressemitteilung zufolge, über die Aufnahme von Regelungen zur Leichten Sprache in das neue BGG sowie über das geplante Schlichtungsverfahren, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen einen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet werden – und auch Einzelpersonen zur Verfügung stehen – soll.

Kritisiert wurde die fehlende gesetzliche Verpflichtung der Privatwirtschaft, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie grundsätzlich von allen Menschen nutzbar sind. Das Gesetz konzentriere sich zu stark auf die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen; die Belange der Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung würden dagegen nicht genügend berücksichtigt, sagte Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband. Torsten Mertins, Vertreter des Deutschen Landkreistages äußerte, es fehle in dem Entwurf eine realistische Finanzierungseinschätzung für die Umsetzung der Vorgaben zur Leichten Sprache.

Zielvereinbarungen, die das neue BGG vorsieht, wurden von den Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Während Volker Sieger vom VdK Deutschland in Zielvereinbarungen kein geeignetes Instrument sieht, um Barrierefreiheit im Privatsektor durchzusetzen, verspricht sich Robert Richard, Vertreter des Arbeits- und Sozialministeriums Sachsen-Anhalt, davon Impulse für die Entwicklung von Barrierefreiheit bei den Privaten. Klaus-Peter Wegge vom Siemens-Kompetenzzentrum für behindertengerechte Technologien, nannte es begrüßenswert, wenn das BGG neben der Zielvereinbarung auch eine Selbsterklärung der Unternehmen in Bezug auf die Konformität von Produkten und Dienstleistungen zu anerkannten Normen der Barrierefreiheit ermöglichen würde.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung „Wege zu mehr Barrierefreiheit“ des Deutschen Bundestags vom 25. April 2016

Informationen des Deutschen Bundestags zur Öffentlichen Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz am 25. April 2016

Ausschusssitzung in der Mediathek des Deutschen Bundestags ansehen

(Quelle: Webseite des Deutschen Bundestags www.bundestag.de)


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