22.04.2020 Sonstige Veröffentlichungen

Online-Fortbildung „Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Corona-Krise“

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und die eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung seiner Ausbreitung bergen große Herausforderungen für alle betrieblichen Akteure und damit auch für die betrieblichen Interessenvertretungen und die Schwerbehindertenvertretungen (SBV). Nach einem ersten Online-Dialog zur Klärung von Fragen am 15. April werden Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH), und Prof. Dr. Dörte Busch, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), am 29. April ein weiteres Webinar durchführen.

Der neue Termin für die Online-Fortbildung ist der 29. April 2020, 14:30 Uhr. Interessen­vertretungen sind dazu eingeladen, aufgetretene Fragestellungen zu ihrer aktuellen Arbeit in der Corona-Krise bereits vorab per E-Mail an die Veranstalter (constantin.eberhardt@zsh.uni-halle.de) weiterzuleiten.

Im ersten Online-Dialog am 15. April unter Leitung von Prof. Busch und Prof. Kohte seien u. a. praktische Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Inklusionspolitik diskutiert worden. Besonderes Augenmerk galt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Vorerkrankungen, für die im Falle einer COVID-19-Infektion ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht.

Laut Bericht der Veranstalter konnten aufgrund der geschilderten Erfahrungen der Teilnehmenden bereits erste Problemkreise identifiziert werden. Diskutiert wurde über die Gestaltung von Auswahlverfahren im Bewerbungsprozess, die nicht länger im persönlichen Gespräch stattfinden können. Sollen etwa Bewerbungsgespräche ausschließlich unter Nutzung technischer Hilfsmittel (bspw. per Videointerview) geführt werden, könne dies schwerbehinderte BewerberInnen vor besondere  Probleme stellen. Hier wurde das Angebot, Räumlichkeiten und Technik der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung zu stellen, als eine mögliche Lösung identifiziert. Die Interessenvertretung könne hierdurch beim Abbau technischer Hürden mitwirken und die Bewerbungsgespräche unterstützend begleiten. In diesem Zusammenhang seien ebenso die Gestaltung von betrieblichen Regelwerken für das Online-Verfahren von Bewerbungsgesprächen thematisiert worden. Als angemessene Vorkehrung sei eine solche Verfahrensweise möglicherweise auch für die Zeit nach der Bewältigung der Pandemie denkbar.

Zügig seien aktuelle Fragen der Arbeitszeitausweitung nach der neuen COVID-19-Arbeitszeitverordnung (COVID-19-ArbZV), die am 10. April 2020 in Kraft trat und befristet bis 30. Juni 2020 gilt, in das Zentrum der Diskussion gerückt. Die vorgesehene punktuelle Ermöglichung von Mehrarbeit könne von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit dem Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit nach § 207 SGB IX beantwortet werden. Dies setze allerdings eine rechtzeitige Information über dieses Recht voraus. Allgemein wurde betont, dass die zeitweise Einführung von Mehrarbeit nur für besondere, in der Verordnung aufgeführte sogenannte „systemrelevante“ Berufe zulässig sei. Interessenvertretungen müssten unabhängig vom SGB IX hier darüber wachen, dass Arbeitgeber nur für die in § 1 Abs. 2 COVID-19-ArbZV genannten Tätigkeiten und unter den weiteren Voraussetzungen der COVID-19-ArbZV von den im Arbeitszeitgesetz festgelegten Höchstarbeitszeiten abweichen dürfen.

Das durchgeführte Format des Online-Dialogs wird wiederholt.

Zusätzliche Informationen

Das ZSH als Projektstandort im Kooperationsprojekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, die mit der COVID-19-Infektion einhergehenden Probleme aktiv zu adressieren. So findet bereits seit 7. April bis voraussichtlich 3. Mai 2020 eine Online-Diskussion unter Federführung von Prof. Kohte im Forum FMA von reha-recht.de statt.

Online-Forum FMA: „Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise“

Hinweise zum Monitoring-Projekt

(Quelle: Zentrum für Sozialforschung Halle e. V.)


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