03.05.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Papiere zur Leistungstrennung und zu Verwaltungsverfahren verabschiedet

Wenn zum 1. Januar 2020 die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft tritt, gelten neue Grundsätze für die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben sich im April 2019 zu Fragen der Trennung von Leistungen sowie zu Unterkunftskosten verständigt.

Das „Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ teilt in seinem aktuellen Newsletter mit, dass sich Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen dreier Sondersitzungen der Bundesaufsichtskonferenz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des BTHG auf ein gemeinsames Verständnis zu den wichtigsten Fragen des Umstellungsprozesses geeinigt haben.

Um die Verwaltungsumstellung zu erleichtern, wurden folgende Papiere verabschiedet:

Verfahrenspapier - Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Leistungsberechtigte in der besonderen Wohnform (vom 09.04.2019)

Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform ab dem 1. Januar 2020 nach §42a Absatz 5 und 6 SGB XII (vom 10.04.2019)

Weitere Details

Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Bundesauftragskonferenz verabschiedet Papiere zur Leistungstrennung und zum Verwaltungsverfahren

(Quelle: Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz)


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