10.03.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Paritätischer stellt Arbeitshilfe zu den Änderungen durch PSG II und III vor

Zum 1. Januar 2017 sind weitreichende Änderungen zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und weitergehende Regelungen des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II und III) in Kraft getreten. Der Paritätische Gesamtverband hat Anfang März 2017 eine Arbeitshilfe mit einer Übersicht aller Änderungen zusammengestellt, die eine umfassende Information ermöglichen soll.

In der Arbeitshilfe "Übersicht der Änderungen PSG II und III" können die Änderungen nach den folgenden Themenbereichen recherchiert werden:

  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment (NBA)
  • Übergangs- und Überleitungsregelungen für Pflegebedürftige
  • Änderungen der Pflegeversicherungsleistungen
  • Weitere Änderungen der Pflegeversicherungsleistungen speziell für Pflegepersonen
  • Änderungen für vollstationäre Einrichtungen
  • Qualitätsausschuss, Qualitätsprüfungen und Qualitätssicherung
  • Beratung
  • Systematisierung der (niedrigschwelligen) Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Schnittstelle Pflege zur Eingliederungshilfe
  • Rolle der Kommunen in der Pflege
  • Hilfe zur Pflege
  • Vergütungsverhandlungen / tarifähnliche Löhne / Regelungen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug
  • Sonstiges

Weitere Informationen und die Links zu den Übersichtsdokumenten sind auf den Internetseiten des Paritätischen Gesamtverbands abrufbar:

Zur Webseite des Paritätischen Gesamtverbands

(Quelle: Der Paritätische Gesamtverband)


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