27.08.2015 Politik

Patientenberatung soll unabhängig bleiben

Bei der gesetzlichen Patientenberatung ist nach Darstellung der Bundesregierung die unabhängige Hilfe auch künftig garantiert. So müsse sichergestellt sein, "dass die Verbraucher- und Patientenberatung frei von jeglichen Interessenkonflikten" angeboten werde, heißt es unter Bezug auf die neue Auftragsbekanntmachung in der Antwort der Bundesregierung (18/5678) auf eine Kleine Anfrage (18/5566) der Fraktion Die Linke.

Im Jahr 2010 war zuletzt der Auftrag an die gemeinnützige Gesellschaft "Unabhängige Patientenberatung (UPD)" gegangen, eine Bietergemeinschaft aus Sozial- und Verbraucherverbänden, die schon seit 2006 den Service erbringt. Die UPD bietet an 21 regionalen Stationen in Deutschland kostenlose Beratungen an.

Da die aktuelle Laufzeit des Vertrages am 31. Dezember 2015 endet, ist der Auftrag neu ausgeschrieben worden. Die Förderphase wurde unlängst gesetzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht.

In der Presse war gemutmaßt worden, ein privates Duisburger Unternehmen könnte den Zuschlag erhalten, was von Gesundheitsexperten kritisch gesehen wird, da diese Firma offenkundig auch Aufträge von Krankenkassen und Pharmakonzernen bekommt. Eine unabhängige Beratung von Patienten wäre so nicht gewährleistet, hieß es.

Wer die Gelder in der neuen Förderperiode ab 2016 bekommt, ist jedoch offenbar noch nicht entschieden. Nach Angaben der Regierung läuft das europaweite Ausschreibungsverfahren noch. Vergeben werden die Fördermittel letztlich vom GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Dieser habe seine Zustimmung davon abhängig gemacht, "dass Neutralität und Unabhängigkeit sowie ein hohes Maß an Qualität, Regionalität und Bürgernähe gewährleistet sind".

Künftig soll die Zahl der Beratungen deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden. Angestrebt wird ein Mix aus nutzerorientierten, möglichst barrierefreien Beratungen per Telefon, E-Mail, Fax, Brief, online oder im persönlichen Gespräch.

Der Einfluss auf Beratungsinhalte oder -standards durch Dritte, etwa Träger oder Kooperationspartner, müsse ausgeschlossen sein. Das Angebot müsse so ausgestaltet sein, "dass eine unabhängige und neutrale Verbraucher- und Patientenberatung gewährleistet ist, die die Nutzer auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen können", was insbesondere die Zurückstellung eigener institutioneller Interessen der Träger bedinge, heißt es den Angaben zufolge in der Auftragsbekanntmachung weiter.

Weitere Informationen:

Bundestagsdrucksache 18/5566
(Kleine Anfrage der Fraktion die LINKE "Sicherstellung der Unabhängigkeit von Einrichtungen der Patientenberatung)

Bundestagsdrucksache 18/5678
(Antwort der Bundesregierung "Sicherstellung der Unabhängigkeit von Einrichtungen der Patientenberatung")

(Quelle: DEutscher Bundestag, Heute im Bundestag Nr. 419)


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