21.02.2019 Sozialmedizin

Petition: „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen“

Im Herbst 2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf zur 6. zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vorgelegt (6. ÄndVO). In einer Petition auf dem Portal „change.org“ wenden sich Unterzeichnende gegen die beabsichtigten Änderungen, weil sie Nachteile für Menschen mit Behinderungen befürchten.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält diejenigen versorgungsmedizinischen Grundsätze, die für Gutachter verbindlich anzuwenden sind, um eine Behinderung anzuerkennen bzw. einen Grad der Behinderung (GdB) festzustellen. Zuletzt wurde die VersMedV im Jahr 2012 geändert. Der aktuelle Entwurf 6. ÄndVO enthält neue „Gemeinsame Grundsätze“, die für alle Begutachtungen gelten sollen.

Mehrere Organisationen der Selbsthilfe und Sozialverbände haben sich zu dem Entwurf positioniert, und Anfang Februar startete Claudia Oswald-Timmler die Petition „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen“, die sich an das BMAS, Bundesminister Hubertus Heil und den Petitionsausschuss richtet. Unter anderem stehen die veränderten Grundsätze zur Ansetzung des Grades der Behinderung (GdB), die Festsetzung der Teilhabebeeinträchtigung unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens sowie die Zugrundelegung eines „bestmöglichen Behandlungsergebnisses“ in der Kritik: „Die beabsichtigen Änderungen hätten einschneidende Folgen. Beispielsweise würde die Anerkennung einer Schwerbehinderung nachdrücklich erschwert. Viele Hilfsmittel sind mit hohen Zuzahlungen verbunden, die sich nicht alle Betroffenen leisten könnten. Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstände führen nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Teilhabesituation“, heißt es unter anderem in der Begründung.

Die Petition wurde mit Stand vom 21.02.2019 von rund 12.500 Menschen unterzeichnet.

Wird eine Petition innerhalb von vier Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht (vgl. Wikipedia).

Zur Petition „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen“auf change.org

(Quelle: change.org, Wikipedia)


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