19.12.2018 Politik

Petition zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz

Am 13. Dezember 2018 hat die Petion 85363 "Heilberufe - Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)" mit 159780 Online-Mitzeichnern die notwendige Anzahl an Unterstützern für eine öffentliche Beratung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags erreicht.

In der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, den von der Bundesregierung am 26.09.2018 eingebrachten Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) abzulehnen und an das zuständige Fachministerium zurück zu verweisen. Im Kabinettsentwurf des TSVG, so die Begründung, wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden. Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt aus Sicht der Initiatoren der Petition und ihrer Mitzeichner den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. 

Zur Petition 85363 auf dem Online-Portal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags:

Petition 85363: Heilberufe - Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018

(Quelle: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.