Petitionen zum Bundesteilhabegesetz
Zum geplanten Bundesteilhabegesetz laufen derzeit zwei Petitionen, die Nachbesserungen an dem Gesetz fordern. Im Petitionsforum auf der Webseite des Deutschen Bundestags können Informationen zu den Forderungen, zum aktuellen Stand und zur Laufzeit abgerufen werden. Außerdem hat man die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen und sich in einer Diskussion zum Thema auszutauschen.
In einer Petition wird gefordert, dass das geplante Bundesteilhabegesetz die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Darin heißt es, das neue Gesetz müsse Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung garantieren (Art. 19 UN-BRK) sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK). Die Petition kann noch bis zum 12. September 2016 unterzeichnet werden.
Zur Petition 67028: Hilfe für Menschen mit Behinderung - Beschluss eines Bundesteilhabegesetzes unter Beachtung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention vom 01.08.2016
Eine weitere Petition fordert, im geplanten Bundesteilhabegesetz zwischen Fürsorge- und Teilhabeleistungen zu unterscheiden, ohne Einkommen und Vermögen heranzuziehen und das Recht der Schwerbehindertenvertretung auf Beteiligung durch den Arbeitgeber zu stärken. Die Petition kann noch bis zum 21. September 2016 unterzeichnet werden.
Petition 66967: Hilfe für Menschen mit Behinderung - Veränderung des Bundesteilhabegesetzes zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 26.07.2016
(Quellen: Webseite des Deutschen Bundestags, BIH-Forum)
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