04.04.2019 Politik

Petitionsausschuss sieht Bedarf für Gesetzestexte in Leichter Sprache

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 1. April 2019 beschlossen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Petition zum Ausbau des Gebrauchs der Leichten Sprache zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe hatte ein Petent gefordert, Gesetzestexte und Verordnungen auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen und damit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Behörden schon jetzt verpflichtet seien, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ergebe sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Einklang mit dieser gebe die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) seit 2011 konkrete Regelungen zur Leichten Sprache vor, schreiben die Abgeordneten. „Jede Behörde der Bundesverwaltung muss auf ihrem Internetauftritt zusätzlich Informationen in Leichter Sprache bereitstellen", heißt es in der Beschlussempfehlung. Unter Leichter Sprache werde eine besondere Form der textlichen Darstellung verstanden, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt durch Bildelemente, besteht.

Zugang zu Rechtsquellen als Voraussetzung für umfassende Teilhabe

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts habe der Bundestag im Behindertengleichstellungsgesetz zudem die Verpflichtung zur vermehrten Information mittels einfacher Texte geschaffen. Die von der Bundesregierung jetzt schon getroffenen Maßnahmen seien sinnvoll und fänden die Unterstützung des Petitionsausschusses, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dennoch gebe es weiterhin Bedarf, „den Gebrauch von Leichter Sprache auszubauen und so flächendeckend Informationen in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, die auch für Menschen mit Behinderung gut verständlich und zugänglich ist", urteilen die Abgeordneten. Der Zugang zu Rechtsquellen und Informationen stelle eine Grundvoraussetzung für eine umfassende und selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft dar. Das gelte auch für Gesetzes- und Verordnungstexte.

(Quelle: Deutscher Bundestag)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.