29.04.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Phase E der Neuro-Rehabilitation als Brücke zur Inklusion: Stellungnahme der DVFR

Die Gestaltung der Teilhabeleistungen für Menschen mit erheblichen Schädigungen des Zentralen Nervensystems erfordert neben hoher Fachkompetenz eine vernetzte Zusammenarbeit aller Akteure. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat zentrale Aspekte zur Umgestaltung und Erweiterung der Phase E der Neuro-Rehabilitation in einer Stellungnahme zusammengefasst.

In Deutschland sind jährlich bis zu 70.000 Erwachsene wegen erheblicher Schädigung des Zentralen Nervensystems (ZNS) und deren Folgen auf weitergehende Leistungen der Phase E angewiesen, um ihre Teilhabe möglichst umfassend wiederherzustellen.

Die Dauer dieser Leistungen ist individuell unterschiedlich und erfordert neben hoher Fachkompetenz eine berufsgruppenübergreifende, vernetzte Zusammenarbeit. Im Einzelfall kann auch die Kombination verschiedener Leistungen erforderlich sein, um Teilhabebeeinträchtigungen zu überwinden.

Trotz erheblicher Qualitätsverbesserungen seit den 1990er Jahren durch das gegliederte Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation fehlen jedoch insbesondere für langfristige Beeinträchtigungen außerhalb der Teilhabe am Arbeitsleben ausreichende Konzepte zur Schnittstellen- und Nachsorgegestaltung.

In der Ausschussarbeit der DVfR sind hierzu eine kürzere Stellungnahme sowie ein ausführliches Diskussionspapier entstanden. Sie finden diese unter folgendem Link: Phase E der Neuro-Rehabilitation als Brücke zur Inklusion – Stellungnahme der DVfR zur Neuorientierung der postakuten Rehabilitation und Nachsorge bei Erwachsenen mit erworbenen Hirnschädigungen

(Quelle: DVfR)


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