Positionen der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das deutsche Betreuungsrecht
Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention misst dem Selbstbestimmungsrecht eine hohe Bedeutung bei. Nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist daher eine Überprüfung und Weiterentwicklung des Betreuungsrechts erforderlich.
Mit der in Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Garantie der Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen anerkennt Deutschland, dass Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung ihren Lebensalltag selbst bestimmen können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht es als eins ihrer Kernanliegen, Menschen mit einer geistigen Behinderung die bestmögliche Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung zu ermöglichen.
(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)
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