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Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) hat im März 2018 das Positionspapier „Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – Handlungsnotwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Aufnahme in Deutschland“ vorgelegt. Das Institut sieht Bund, Länder und Kommunen in der Verantwortung für eine bedarfsgerechte Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen zu sorgen.
„Wie viele Geflüchtete mit Behinderungen in Deutschland leben und welche Beeinträchtigungen sie haben, ist nicht bekannt. Weder auf Bundes- noch auf Landesebene werden derzeit dazu Statistiken erhoben“, heißt es in dem Papier. Daher würde auch nicht festgestellt, ob Menschen aufgrund ihrer Behinderung individuelle Unterstützung benötigten. Dies sei jedoch die Voraussetzung für eine behinderungsbedingte Unterstützung, so die Monitoring-Stelle.
Schätzungen gingen davon aus, dass etwa 15 Prozent aller geflüchteten Menschen Beeinträchtigungen haben. Der Anteil traumatisierter Geflüchteter sei Studien zufolge noch erheblich höher. Die Autoren des Papiers sehen die Betroffenen vor besondere Benachteiligungen gestellt: Ihre Unterkünfte in Deutschland seien meist weder barrierefrei noch gut erreichbar und medizinische Behandlung werde nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen gewährt. Eine unzureichende Versorgung könne dazu führen, dass sich Beeinträchtigungen verschlimmern und zum Teil irreversible Folgeschäden entstehen.
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen könnten sich auf die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention berufen. Das DIMR empfiehlt den verantwortlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für eine Verbesserung der Situation unter Berücksichtigung der UN-BRK folgende Schritte:
Zum Positionspapier „Geflüchtete Menschen mit Behinderungen“ auf der Webseite des DIMR
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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