Werkstatträte Deutschland und die BAG WfbM vertreten die Ansicht, dass die Dienstleistungen von Werkstätten in Deutschland eine wichtige Maßnahme darstellen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie fordern, dass der UN-Ausschuss bei der nächsten Überprüfung des Berichtes im Jahr 2019 das deutsche System näher beleuchtet. Die WfbM würden sich kontinuierlich weiterentwickeln und in den Sozialraum öffnen und dadurch die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen in Deutschland erhöhen. In Zusammenarbeit mit den Werkstattbeschäftigten und ihren Werkstatträten seien die Werkstätten entschlossen, ihre Leistungen stetig zu verbessern.
In seinen abschließenden Empfehlungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands hatte sich der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen ausgesprochen und „sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne“ sowie Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt gefordert.
Im nun anstehenden kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus muss Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 unter besonderer Berücksichtigung dieser und weiterer Empfehlungen über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten. Danach prüft und bewertet der Ausschuss die Situation in Deutschland erneut.
Zur Stellungnahme von BAG WfbM und WRD zur Staatenprüfung der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 1. Oktober 2018) auf der Webseite der BAG WfbM
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)
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