13.06.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Ratgeber zur Elternassistenz

Seit 2018 ist der Anspruch von Eltern mit Behinderungen auf Assistenz bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert. Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) hat kürzlich einen aktualisierten Ratgeber zur Elternassistenz sowie eine Fassung in Leichter Sprache herausgegeben.

Elternassistenz unterstützt körper- und sinnesbehinderte Eltern, den Alltag mit Kind selbstbestimmt zu gestalten. Die Aufgaben der Elternassistenz können vielfältig sein: Pflege und Versorgung des Kindes, Haushalt, Begleitung außerhalb der Wohnung, Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils und mehr. Der „Ratgeber für die Beantragung und Organisation personeller Hilfen zur Pflege und Versorgung der Kinder“ informiert darüber und soll helfen, die benötigte Assistenz auch zu bekommen. Er wurde im Mai 2019 bereits an alle Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) bundesweit verschickt. „Wir haben sehr gute Rückmeldungen aus den EUTB-Beratungsstellen, die Eltern mit Behinderung vor Ort nun besser beraten können", sagt Kerstin Blochberger, Gründungsmitglied des bbe.

Im Juni 2019 wurde der bbe 20 Jahre alt. Er berät Eltern mit Behinderungen u. a. bei der Beantragung von Assistenz nach §78 Abs. 3 SGB IX und informiert zum Thema Hilfsmittel.

Elternassistenz ist nicht zu verwechseln mit „begleiteter Elternschaft“ für Eltern mit kognitiven Beeinträchtigungen. Erzieherische Belange bleiben auch bei Unterstützung durch eine Assistenzkraft in der Entscheidung der Eltern. Und: Elternassistenz ersetzt nicht die persönliche Assistenz des behinderten Elternteils, die in anderen Lebensbereichen erforderlich sein kann. Ab 2020 werden Partnerinnen und Partner eines behinderten Elternteils aus der Mitfinanzierung der Assistenz entlassen. Viele Eltern seien darüber noch nicht informiert, so Blochberger.

Der Ratgeber steht in Leichter und schwerer Sprache auf der Webseite des bbe zur Verfügung:

Ratgeber für die Beantragung und Organisation personeller Hilfen zur Pflege und Versorgung der Kinder

(Quelle: Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern)


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