19.03.2019 Politik

BMAS: Änderungen im BTHG sollen Rechtsgrundlagen klarstellen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“ als Referentenentwurf mit Stand vom 5. März 2019 vorgelegt. Es befasst sich u. a. mit der personenzentrierten Leistungserbringung nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und soll bestehende Unklarheiten beseitigen.

Durch das BTHG wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ab 1. Januar 2020 personenzentriert ausgerichtet. Es wird bei der Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe keine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben. Stattdessen erfolgt eine Unterscheidung der Leistungen nach Fachleistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) und Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB XII. Das BMAS hat die ab 2020 vorzunehmende Trennung der Leistungen im Jahr 2018 mit einer „Arbeitsgruppe Personenzentrierung“ begleitet, deren Empfehlungen mit dem Gesetzesvorhaben aufgegriffen werden.

Zu den vorgesehenen Änderungen gehören die Regelungen für die Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen (§ 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3, Viertes Kapitel des SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). So sollen Aufwendungen für Wohnraum in besonderen Wohnformen oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a Absatz 6 SGB XII übernommen werden, sofern dies wegen der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Einzelfall erforderlich ist und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung nach Kapitel 8 besteht.

Im SGB IX sieht der Entwurf eine Klarstellung hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe und der bevorzugten Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an andere Leistungsanbieter vor. Darüber hinaus werden u. a. Änderungen im Bundesversorgungsgesetz (BVG), der Kriegsopferfürsorgeverordnung sowie im Schwerbehindertenrecht formuliert.

Zum Referentenentwurf „Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften“ auf der Webseite des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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