25.10.2019 Politik

Reform des Sozialen Entschädigungsrechts in erster Lesung im Bundestag

Schnelle Hilfen wie Trauma-Ambulanzen und Fallmanagement sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des sozialen Entschädigungsrechts vor. Opfer von Gewalttaten sollen Leistungen der Sozialen Entschädigung schneller und zielgerichteter erhalten. Am 18. Oktober 2019 wurde der Reformentwurf im Bundestag erstmals beraten.

Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages hat sich die Bundesregierung vorgenommen, ein zeitgemäßes Entschädigungsrecht zu schaffen und im Sommer einen Regierungsentwurf für ein 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) – Soziale Entschädigung  – beschlossen. Der Bundesrat hatte das Gesetzesvorhaben am 20. September 2019 auf der Tagesordnung (Bundesrats-Drucksache 351/19B). Am 18. Oktober 2019 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf auf Basis der Bundestags-Drucksache 19/13824 wurde entsprechend des Beratungsvorschlags an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit sowie den Haushaltsausschuss überwiesen.

Mit der Reform sollen Veränderungen beim anspruchsberechtigten Personenkreis angemessen berücksichtigt werden. Laut Bundesregierung nehmen die Zahlen der Kriegsopfer, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen demografisch bedingt ab, die Zahlen von Gewaltopfern hingegen zu. Auch Opfer psychischer Gewalt sollen Entschädigungen erhalten können. Des Weiteren sollen auch die Entschädigungs­zahlungen wesentlich erhöht und frühzeitige niedrigschwellige Angebote, sogenannte Schnelle Hilfen, und ein Fallmanagement zur Unterstützung bei der Realisierung von Ansprüchen eingeführt werden.

Das neue Recht soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, so dass die Länder Zeit haben, um die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Veränderungen in der Verwaltung vorzunehmen. Einige Regelungen sollen bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten: Dies betrifft die Erhöhung von Waisenrenten und Bestattungsgeld, die Leistungen für Überführungskosten und die Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Gewaltopfern.

Nachtrag: Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf am 7. November zugestimmt. Am 29.11.2019 muss das Gesetz noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Weitere Informationen:

Berichte zu Lesungen und Anhörung zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Bundestags-Drucksache 19/13824

Beschlussdrucksache des Bundesrats (Drucksache 351/19 B)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Referentenentwurf, Regierungsentwurf und Stellungnahmen

Fragen und Antworten zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts (SER)

(Quelle: Deutscher Bundestag, Deutscher Bundesrat, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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