28.01.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

REHADAT-Video: Hilfsmittel für den Beruf

Hilfsmittel können Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen bei der Ausübung ihres Berufs unterstützen. Was zu beachten ist, wenn im Job ein Hilfsmittel oder eine technische Arbeitshilfe benötigt wird, zeigt ein REHADAT-Video am Beispiel eines Lagerarbeiters, der ein Hilfsmittel zur Entlastung des Rückens erhält.

Das Video „Hilfsmittel für den Beruf“ gibt Hinweise, was bei der Arbeitsanpassung zu beachten ist und wo es Förderleistungen sowie beratende Unterstützung gibt. An dem praktischen Beispiel von Herrn Müller, dem Lagerarbeiter mit einer Wirbelsäulenerkrankung  und anerkannten Schwerbehinderung, erklärt das Video z. B. die Beratung im Unternehmen, die Begutachtung des Arbeitsplatzes, die Auswahl des Hilfsmittels und die Fördermöglichkeiten.

REHADAT zeigt auf, dass die Ausstattung mit Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen für den Beruf etwas anders abläuft als die Hilfsmittelversorgung im privaten Bereich. Denn dies sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49, 50 SGB IX), welche die Rehabilitationsträger zahlen bzw. ergänzend auch die Integrationsämter (bzw. Inklusionsämter) im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX, i. V. m. § 19 und § 26 SchwbAV) für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Das Video steht im Portal REHADAT-Hilfsmittel zur Verfügung, flankiert von weiteren Informationen zum Vorgehen, zu Kostenträgern und zur Beratung. Das Video ist vertont und enthält integrierte Untertitel.

REHADAT-Video: Hilfsmittel für den Beruf

(Quelle: REHADAT-Hilfsmittel.de)


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