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Der Sächsische Landtag hat im Januar 2015 eine Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen des Landes beantragt. Überprüft werden soll, in wie weit die Situation an den Hochschulen den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken gerecht wird.
Darunter fallen bauliche Gegebenheiten, die Bedingungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Beratung und Interessenvertretung. Die Studie soll den Status quo ermitteln und Handlungsanweisungen geben. Auf dieser Grundlage sollen die Hochschulen Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeiten.
Zur Pressemitteilung der sächsischen Wirtschaftsministerin vom 28.01.2015
(Quelle: Deutsches Studentenwerk, Sächsische Staatskanzlei)
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