18.11.2022 Politik

Sachverständige sind für eine steuerfinanzierte Unabhängige Patientenberatung

Eine Mehrheit von Sachverständigen hat sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 7. November 2022 dafür ausgesprochen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Stärkung der Patientenberatung.

Aktuell erfolgt die Finanzierung der UPD über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Der Referentenentwurf der Bundesregierung für eine Reform der UPD sieht die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts durch den GKV-Spitzenverband vor, der die Stiftung ab dem 1. Januar 2024 durch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 Millionen Euro finanzieren soll. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen sich dem Entwurf zufolge ebenfalls beteiligen.

Die Linksfraktion unterstrich in ihrem Antrag (Bundestags-Drucksache 20/2684) die Wichtigkeit von Beratungsangeboten, die niedrigschwellig Fragen etwa zu Leistungsansprüchen, Pflegegraden, Krankengeld oder zu vermuteten Behandlungsfehlern beantworten. Die Antragstellenden schlagen u. a. vor, die UPD in eine selbstverwaltete, von direkter Einflussnahme durch Krankenkassen, Leistungserbringer, Wirtschaft und Politik unabhängige Institution, etwa eine Stiftung privaten Rechts, zu überführen. Die UPD sollte dabei aus Steuermitteln dauerhaft mit 20 Millionen Euro pro Jahr finanziert werden. Daneben wird auch eine Zusammenführung von Patientenberatung und Pflegeberatung angeregt.

Für eine Steuerfinanzierung haben sich in der Anhörung u. a. der GKV-Spitzenverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (BAGP) ausgesprochen. Beide Verbände äußerten sich kritisch dazu, die Gründung und Finanzierung einer Stiftung durch den GKV-Spitzenverband zu organisieren. Der Einzelsachverständige Prof. Gregor Thüssing von der Universität Bonn sieht den entscheidenden Grund für die Notwendigkeit einer Steuerfinanzierung in der Tatsache, „dass es sich bei der unabhängigen Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) sieht in der Steuerfinanzierung den Nachteil, dass je nach Haushaltslage auch die Finanzierung der UPD zur Disposition gestellt werden könnte. Vorzuziehen sei es, Mittel direkt aus dem Gesundheitsfonds bereit zu stellen. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) forderte einen trägerübergreifenden Ansatz: Neben den Krankenversicherungen seien auch andere Kostenträger miteinzubeziehen – beispielsweise die Pflegeversicherung, aber auch die ergänzende Sozialhilfe. Bei Menschen mit Behinderungen gebe es auch Schnittpunkte zum Teilhaberecht. Weitere grundlegende Nachbesserungen seien am Gesetzentwurf nötig, um die UPD zukünftig staatsfern und unabhängig, gleichwohl aber parteilich, für ratsuchende Patientinnen und Patienten aufzustellen. Der Entwurf lasse leider noch eine Verankerung für die Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen, wie die der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) und der Selbsthilfe vermissen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt die Forderung, die neue UPD von der Anbindung an die Krankenkassen und an einen kommerziellen Träger zu lösen und sie vor Einflussnahmen auch durch Leistungserbringende, Wirtschaft und Politik zu schützen. Um die Unabhängigkeit zu sichern, sollte die UPD dauerhaft an die Zivilgesellschaft angebunden und aus Zuschüssen des Bundes finanziert werden.

Weitere Informationen:

Details zum Antrag und zur Anhörung auf der Seite des Bundestages: Sachverständige für Steuerfinanzierung der Unabhängigen Patientenberatung

ISL: Gesetzentwurf für eine neuaufgestellte Unabhängige Patientenberatung – weder unabhängig noch staatsfern genug (Pressemitteilung vom 17.11.2022)

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD

(Quelle: Deutscher Bundestag, ISL)


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