12.01.2017 Betriebe und Interessenvertretungen

Schwerbehindertenanzeige und Ausgleichsabgabe mit REHADAT-Elan

Bis 31. März 2017 müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachweisen, ob sie im Vorjahr genügend schwerbehinderte Menschen in ihrem Unternehmen beschäftigt haben. Für die Erstellung der Schwerbehindertenanzeige 2016 und die Berechnung der Ausgleichsabgabe steht die kostenlose Software REHADAT-Elan bereits als Download zur Verfügung.

Die Entwicklung der Software erfolgt nach Angaben von REHADAT, Informationssystem zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, in Abstimmung mit der BA und den Integrationsämtern. So ist sichergestellt, dass die Berechnungen korrekt durchgeführt werden und die Anzeige dem aktuellen Stand der Vorschriften entspricht.

Das Programm REHADAT-Elan 2016

  • ermittelt, ob genügend Pflichtarbeitsplätze besetzt waren,
  • bestimmt gegebenenfalls die Höhe der Ausgleichsabgabe und
  • kann die Anzeige über das Internet an die BA senden.

Wer das Programm nicht selbst herunterlädt, kann auch eine CD-ROM verwenden, die die BA ab Mitte Januar verschickt.

REHADAT stellt außerdem die App "Elan-Rechner" kostenlos im Appstore oder bei Google Play zur Verfügung, mit der Arbeitgeber einen Eindruck von den Ersparnismöglichkeiten durch Einstellung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern und Auszubildenden gewinnen können.

Weitere Details und Antworten zu häufig gestellten Fragen sind unter www.rehadat-elan.de zu finden.

(Quelle: REHADAT Informationssysteme)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.