28.05.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Soforthilfe zur Sicherung inklusiver Arbeitsplätze

Zur Sicherung von Arbeitsplätzen in gemeinnützigen Inklusionsunternehmen stellt die Aktion Mensch ab sofort eine weitere Corona-Soforthilfe in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung. Maximal 20.000 € je Unternehmen können für Personal- und Sachkosten beantragt werden. Damit sollen bestehende Arbeitsplätze von Menschen mit und ohne Behinderungen erhalten werden. Die Antragstellung muss bis zum 31. Juli 2020 erfolgen.

Mehrere tausend Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen seien durch die Corona-Krise akut gefährdet, schreibt die Aktion Mensch in ihrer Meldung zur Soforthilfe. Denn etwas mehr als die Hälfte der insgesamt rund 650 gemeinnützigen Inklusionsfirmen in Deutschland seien in Branchen angesiedelt, die momentan in besonderem Maße von Umsatzeinbußen betroffen sind, wie die Bereiche Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung oder die Hotellerie. Da diese Firmen nicht die notwendigen Gewinnrücklagen bilden dürfen und auch keinen uneingeschränkten Zugang zu den allgemeinen Soforthilfen für die Wirtschaft haben, stehen sie in der aktuellen Lage vor besonders großen Herausforderungen. Mit der Soforthilfe sollen diese Unternehmen jetzt dabei unterstützt werden, die Beschäftigung der Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung nachhaltig sicherzustellen.

Die Aktion Mensch knüpft damit an die vorangegangenen Hilfen für Assistenzdienste und Lebensmittelversorger in Höhe von 40 Millionen Euro an (siehe Meldung).

Weitere Informationen

Informationen zur Soforthilfe

Meldung zur Soforthilfeprogramm für Assistenzdienste und Lebensmittelversorger

(Quelle: Aktion Mensch e. V.)


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