06.12.2018 Politik

Soziales Entschädigungsrecht soll in neuem Sozialgesetzbuch XIV geregelt werden

„Gewaltopfer müssen Leistungen schneller und zielgerichteter als bisher erhalten“ – so formuliert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eines der Ziele für die Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Am 20. November 2018 wurde hierzu ein Referentenentwurf vorgelegt.

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) basiert auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG). Der Referentenentwurf verweist darauf, dass die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen demografiebedingt sehr stark zurückgehe, während die Zahl der Berechtigten im Bereich der Entschädigung von Opfern ziviler Gewalt voraussichtlich tendenziell zunehmen werde. Das neue Soziale Entschädigungsrecht soll sich daher zukünftig an heutigen Bedarfen von Betroffenen ausrichten, insbesondere sind damit Opfer von Gewalt- und Terrortaten gemeint. Mit der Reform der Sozialen Entschädigung sollen die Entschädigungszahlungen zudem wesentlich erhöht werden.

Dazu soll das Soziale Entschädigungsrecht nach dem Referentenentwurf in einem eigenen Buch des Sozialgesetzbuchs (Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - SGB XIV) geregelt werden. Die Neuordnung soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Auszug aus den vorgesehenen Regelungen:

  • Traumaambulanzen sollen eine verpflichtende gesetzliche Grundlage erhalten.
  • Als neue Leistungen werden Schnelle Hilfen eingeführt.
  • Erstmals sollen Opfer von psychischer Gewalt und Schockschadensopfer eine Entschädigung erhalten können.
  • Teilhabeleistungen sollen grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht werden.
  • Schon vor Inkrafftreten der Reform sollen Erhöhungen bei Waisenrenten und Bestattungskosten eingeführt, Leistungen für Überführungen verbessert und alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus, gleichbehandelt werden.

Zum Referentenentwurf vom 20. November 2018:

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (PDF/2,13 MB)

Nachtrag: Zum Regierungsentwurf vom 26. Juni 2019 sowie Stellungnahmen

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


Kommentare (2)

  1. Hahn 10.01.2019
    Lieber Leser,

    vielen Dank für Ihr Interesse. Wir senden Ihnen gerne regelmäßig Hinweise auf die neuesten Fachbeiträge und Informationen aus dem Diskussionsforum über unseren monatlichen Newsletter zu.

    Den Link zur Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite oder unter: https://www.reha-recht.de/newsletter/

    Viele Grüße
    Ihr Team von Reha-Recht.de
  2. Bōckmann
    Bōckmann 16.12.2018
    Bin aus persönlichen Gründen sehr interessiert an neuen Informationen. Danke und liebe Grüße

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.