30.09.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergabemodernisierungsgesetz)

In einer Stellungnahme vom 28. September 2015 äußern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung ihre Sorge, dass bei der aktuellen Reform des deutschen Vergaberechts und der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien die Anwendung des Vergaberechts in einer Weise favorisiert wird, dass Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung zukünftig ausgeschrieben werden. Der Gesetzesentwurf ist für den 1. Oktober zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag vorgesehen.

Die zugrundliegenden EU-Vergaberichtlinien ermöglichten es, den Bereich der Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe als grundgesetzlich der Fürsorge zugeordneten Bereich von der Anwendung des Vergaberechts gänzlich auszunehmen, schreiben die Fachverbände in einer Mail an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Hiermit würden das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung gestärkt und verlässliche und dauerhafte Unterstützungsstrukturen ermöglicht.

Der Gesetzgeber sollte nach Auffassung der Fachverbände aktiv dem Eindruck entgegenwirken, dass durch die neuen Regelungen die Zulässigkeit von öffentlichen Ausschreibungen erweitert werden soll. Es sei nicht das EU-Recht, das öffentliche Ausschreibungen für soziale Leistungen verlange, sondern es seien die entsprechenden Regelungen des deutschen Gesetzgebers.

Stellungnahme der Fachverbände:

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergabemodernisierungsgesetz); 28.09.2015

Gesetzentwurf der Bundesregierung:

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
(Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)

Informationsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Reform des Vergaberechts:

Zur Infoseite "Reform des Vergaberechts"

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. - CBP-Info vom 29.09.2015)


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