01.12.2012 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme der Monitoring-Stelle zu den Gleichstellungsrechten für Menschen mit Behinderungen

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) macht in ihrer Stellungnahme Vorschläge zur Reform des Behindertengleichstellungsrechts in Bund und Ländern im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Die Monitoring-Stelle ist der Auffassung, dass die Gleichstellungsgesetze im Sinne der UN-BRK fortzuentwickeln sind. Teilweise sei deren Novellierung sogar zwingend, so etwa in Bezug auf den Diskriminierungsschutz.

In Deutschland gibt es seit zehn Jahren Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderungen. Die UN-BRK stellt auch an diese Regelungswerke verbindliche inhaltliche Anforderungen. Bislang würden diese allerdingsvon keinem dieser Gesetze hinreichend erfüllt, kritisiert die Monitoring-Stelle.

Weiter zu entwickeln seien außerdem das Verständnis von Behinderung, das Konzept der Zugänglichkeit (Barrierefreiheit), der Inklusion sowie der Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Diesen menschenrechtlichen Prinzipien müsse gerade in den behindertenspezifischen Regelungswerken unbedingt Rechnung getragen werden, heißt es in dem Papier.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle

Weitere Publikationen der Monitoring-Stelle

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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