01.10.2014 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur Änderung der Bauordnung für Berlin

Im Rahmen einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführten Anhörung zum 3. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin hat die Monitoring-Stelle zur Un-Behindertenrechtskonvention eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.

Die Monitoring-Stelle macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass der Entwurf zur Änderung der Berliner Bauordnung vom 14. Juli 2014 in nicht geeignet ist, die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.  Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung baulicher Barrierefreiheit in Berlin würden damit nicht verbessert.

In der Folge werden konkrete Formulierungsvorschläge im Einklang mit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention unterbreitet.

Zur Stellungnahme der Monitoring-Stelle

 (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

 


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