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In einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestagesbrachte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Haltung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (BT-Drucksache 17/12068) sowie zu einem Antrag „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten“ (BT-Drucksache 17/12) zum Ausdruck.
Die gesetzlichen Ausschlüsse von Wahlen (§ 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz) treffen mehrheitlich Menschen mit Behinderungen. - Eine menschenrechtliche Diskriminierung, die die deutsche Rechtsordnung nicht länger aufrechterhalten dürfe, so der Redner.
Die schriftliche Stellungnahme beinhaltet den vollständigen Text der Rede.
Zur Stellungnahme des Monitoring-Stelle
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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