02.05.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-BRK zum Betreuungsrecht

Die Stellungnahme der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenkonvention "Betreuungsrecht und UN-BRK - Selbstbestimmung der Betroffenen achten" setzt sich mit dem geltenden Betreuungsrecht in Bezug auf die Vorgaben der UN-BRK auseinander.

Ob das in Deutschland geltende Betreuungsrecht den Forderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entspricht, wird bereits seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland diskutiert.

Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat aus diesem Anlass ein Positionspapier erstellt. Insbesondere werden in diesem Papier Fragestellungen für eine rechtstaatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht dargestellt.

Zum Positionspapier (PDF, 435 KB)

(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)


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