26.11.2014 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds vom 23. Juni 2014

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. äußert sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB XI, mit dem Leistungsverbesserungen zur Stärkung und Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf erreicht werden sollen.

Der Deutsche Verein schreibt, er begrüße zwar grundsätzlich die geplanten Leistungsverbesserungen und das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, die Leistungen des SGB XI auszuweiten und zu flexibilisieren. Er bedauere jedoch, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff erst nach vorheriger Erprobung „in einem nächsten Schritt“ umgesetzt werden soll. Die Einführung eines neuen Begriffs von Pflegebedürftigkeit, der auf den Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und bei der Gestaltung von Lebensbereichen abstellt, sei längst überfällig und sollte Grundlage weiterer Reformschritte sein.

Der aktuellen Pflegereform fehle es an einer gesamtkonzeptionellen Sichtweise. Ohne die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde das ‚System Pflege‘ durch weitere kleinteilige Änderungen zu einem immer unübersichtlicheren Flickenteppich. Darüber hinaus sei mit den vorgesehenen Änderungen eine abermalige Verschärfung der Schnittstellenproblematik zwischen Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe verbunden.

Zur Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 04.04.2014

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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