28.02.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme des DVBS zur Arbeitsmarktpolitik für behinderte Menschen

Im Mittelpunkt der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 25.02.2013 stand die Frage, ob die Ausgleichsabgabe erhöht und/oder das Quorum wieder bei 6 Prozent festgesetzt werden sollte. Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) begrüßt sowohl die Initiative zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe als auch eine Heraufsetzung der Pflichtquote.

Die Anhebung der Pflichtquote erhöhe die Zahl der Pflichtplätze, bildet nach Ansicht des DVBS also einen Anreiz, die Nachfrage nach qualifizierten schwerbehinderten Arbeitskräften zu erhöhen. Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe wiederum erhöhe das Interesse mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, um die Sanktion zu vermeiden.

Die Stellungnahme nennt weitere Punkte zur Arbeitsmarktpolitik für behinderte Menschen, darunter z. B. eine Verbesserung im System der Berufsbildung, der Rehabilitation und der Betreuung bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen, mehr Mittel für den Forschungsbereich, Förderung selbstständiger Existenzen und Förderung des Hochschulstudiums als Rehamaßnahme.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme in der Webseite des DVBS.

(Quelle: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.)


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