06.04.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme des FbJJ zu den Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften

Nachdem bereits einige Interessenverbände der Menschen mit Behinderungen auf die Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“ von sechs medizinischen Fachgesellschaften und der Akademie für Ethik in der Medizin mit Kritik reagiert hatten, fordert nun das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) in einer Stellungnahme, die Empfehlungen zurückzuziehen.

Am 25. März 2020 haben sechs medizinische Fachgesellschaften und die Akademie für Ethik in der Medizin die Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“ erstellt. Darin beschreiben sie Kriterien für eine Vorrangentscheidung im Kontext fehlender Ressourcen, eine „medizinische Triage“.

In Deutschland wären solche Kriterien im Rahmen einer staatlichen Regelung nicht zulässig, erklären Nancy Poser und Arne Frankenstein vom FbJJ. Ihrer Ansicht nach weist der Ethikrat den Fachgesellschaften im Rahmen der aktuellen Empfehlungen die Aufgabe zu, die Entscheidung der Triage über verfassungsrechtliche Grenzen hinaus zu regeln „und damit das wesentliche Fundament, auf dem unsere Gesellschaft fußt, zu missachten.“ Die von den medizinischen Fachgesellschaften herausgegebenen Empfehlungen widersprächen diametral den Wertentscheidungen des Grundgesetzes.

„Sowohl das Prioritätenprinzip (wer war zuerst da?), das Dringlichkeitsprinzip (wer braucht die Behandlung am notwendigsten?) als auch letztlich das Zufallsprinzip erfüllen diese Voraussetzungen“, heißt es in der FbJJ-Stellungnahme und abschließend: „Die Empfehlungen der Fachverbände leisten verfassungswidrigen Entscheidungen Vorschub. Sie sind zurückzuziehen.“

FbJJ: Stellungnahme zu den Empfehlungen der Fachverbände für den Fall einer Triage (PDF/322 KB)

(Quelle: Forum behinderter Juristinnen und Juristen)


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