15.10.2012 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Entwurf eines Patientenrechtegesetzes

Auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) vom 15.08.2012 reagierte der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen mit einer Stellungnahme.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (Patientenrechtegesetz) soll erstmals Patientenrechte bündeln und in verschiedenen Punkten weiterentwickeln. So sieht der Gesetzentwurf vor, etwa den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern, ferner erhalten die Patienten ein gesetzliches Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Es handelt sich um ein Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Zur Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes (PDF)

(Quelle: GKV-Spitzenverband)


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