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Der Deutsche Behindertenrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Hochschulrektorenkonferenz und das Deutsche Studentenwerk beziehen Stellung zum Abschlussbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz vom 14.7.2015 und empfehlen notwendige Weiterentwicklungen im Leistungsrecht.
In der Stellungnahme heißt es, dass die Abschlüsse, die Studierende an Fachschulen, Fachhochschulen oder im Studium an einer Universität erwerben, für die Sicherung von Teilhabechancen am Arbeitsmarkt und zur Verwirklichung eigener beruflicher Perspektiven immer wichtiger werden.
Berufsbiographien würden nicht mehr nach dem Schema "Schule, Ausbildung, Verbleib im erlernten Beruf bis zur Rente" geprägt, sondern von der erforderlichen Bereitschaft zu lebenslangem Lernen und beruflicher Weiterentwicklung.
Aus diesen Gründen sei das Leistungsrecht zur Abdeckung behinderungsspezifischer Mehrbedarfe zum Erwerb von fachschulischen, hochschulischen und entsprechend einzustufenden Qualifikationen dringend weiterzuentwickeln.
Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen folgende Grundsätze:
Die gemeinsame Stellungnahme auf der Seite des Verbands Deutscher Studentenwerke (auch als PDF-Download):
(Quelle: Deutsches Studentenwerk - Verband der Studentenwerke)
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