11.08.2020 Politik

Stellungnahmen zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zahlreiche Stellungnahmen erhalten und auf seiner Webseite veröffentlicht.

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sieht vor, beide Bereiche insgesamt neu zu strukturieren. Im Betreuungsrecht sollen die Neuregelungen dazu führen, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung der/des Betreuten bei der Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer oder die Betreuerin das Mittel der Stellvertretung nur einsetzt, soweit es erforderlich ist. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung soll ein formales Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer eingeführt werden. Das Gesetzespaket sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor.

Selbstbestimmung im Alltag möglich machen

Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände begrüßen den Referentenentwurf. Im Bereich des Betreuungsrechts werden die Präzisierung und Klarstellung zur Betreuungsführung und zur Beteiligung der Betroffenen sowie die Stärkung der Betreuungsvereine als gelungen bewertet. Die BAGFW betont, dass es entscheidend sein werde, dass sich der mit dem Gesetzesvorhaben verbundene Paradigmenwechsel auch in der Praxis des Betreuungswesens niederschlage und mahnt an, dass dazu ausreichend Zeit und refinanzierte Kapazitäten der Mitwirkenden notwendig seien.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfeverbände (BAG Selbsthilfe) weist auf die Befürchtung einiger ihrer Mitgliedsverbände hin, dass die vorgesehene Prüfung der Eignung als Betreuerin oder Betreuer zu einer indirekten Einflussnahme durch staatliche Stellen bzw. die Gerichte führe oder führen könne und somit dann letztlich doch die Entscheidung über die Person des Betreuers und die Notwendigkeit und den Umfang einer Betreuung bei diesen und nicht bei der oder dem Betreuten liege.

Eine Übersicht über die bisher abgegebenen Stellungnahmen hat das BMJV auf seiner Webseite veröffentlicht.

BMJV: Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)


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