21.04.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahmen zur Teilhabeberatungsverordnung

Zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV) haben bereits einige Verbände ihre Positionen veröffentlicht, auch die DVfR. Die Fortführung der EUTB wird dabei grundsätzlich begrüßt, in Finanzierungsdetails sehen die Verbände teilweise Nachbesserungsbedarf.

Die Rechtsverordnung soll die Einzelheiten der in § 32 SGB IX festgelegten Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) regeln. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz war die Weiterführung der Finanzierung bereits im Dezember 2019 bestimmt worden. Sie soll ab 1. Januar 2023 dauerhaft in Form eines jährlichen Zuschusses aus Bundesmitteln erfolgen und wird als Rechtsanspruch für die Beratungsangebote verankert.

Die bisherige Struktur von bundesweiten EUTB-Stellen, einer zentralen Fachstelle Teilhabeberatung sowie einem vom BMAS beauftragten Dritten zur administrativen Umsetzung wird beibehalten, ebenso die inhaltlichen Bestimmungen gemäß Förderrichtlinie. Geregelt werden in der EUTBV u. a. das Antragsverfahren und die Finanzierungsgrundsätze.

DVfR spricht weiteren Regelungsbedarf an

Grundsätzlich begrüßt auch die DVfR in einer Stellungnahme die vorgesehene nachhaltige Finanzierung der EUTB, weist aber zugleich auf Konkretisierungs- und weiteren Regelungsbedarf hin. So soll etwa auf einen finanziellen Eigenanteil der Träger des Beratungsangebots bei entsprechender Begründung verzichtet werden. Bei den Sachausgaben sollten zur Sicherstellung der Barrierefreiheit nachgewiesene Ausgaben für besondere Bedarfslagen berücksichtigt werden.

Auch der Sozialverband VdK Deutschland und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen haben bereits Stellungnahmen zum Entwurf einer EUTBV veröffentlicht.

Stellungnahme der DVfR zum Verordnungsentwurf zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

(Quellen: Sozialverband VdK Deutschland; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen)


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