18.03.2019 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 14. März das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine zu beschaffen und die Leistungen der Krankenkasse sowie die Versorgung zu verbessern. Das TSVG soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht. Ärzte sollen für Zusatzangebote besser vergütet werden und erhalten beispielsweise für die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermines einen Zuschlag von mindestens 10 Euro.

In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

Ausschreibungen für Hilfsmittel (z. B. Windeln und Gehhilfen) werden abgeschafft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt. Bei den Heilmittelerbringern werden die Preise für die Leistungen der Therapeuten bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen.

Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten von Kryokonservierung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Bundesministeriums

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14.3.2019)


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