02.06.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Übersicht über die Umsetzung des BTHG in den Ländern

Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ hat sich in den vergangenen Wochen einen Überblick über Landesrahmenverträge und Überleitungsvereinbarungen verschafft und stellt nun eine thematische Zusammenfassung bereit.

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in den Bundesländern der Abschluss von Rahmenverträgen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (EGH) und Vereinigungen der Leistungserbringer nötig. Darin werden u. a. die Höhe der Leistungspauschalen, die Festlegung von Personalrichtwerten und anderen Modellen zur Festlegung der personellen Ausstattung, Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit von Leistungen sowie Verfahren zum Abschluss von Vereinbarungen geregelt. Diese Rahmenverträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG hat eine thematische Übersicht erarbeitet, in der sich die Regelungsinhalte des § 131 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1–7 SGB IX in den einzelnen Landesrahmenverträgen wiederfinden. Das Dokument ist untergliedert in:

  • Ausführungsgesetze
  • Träger der EGH
  • Bedarfsermittlungsinstrumente
  • Budget für Arbeit
  • Andere Leistungsanbieter
  • Maßgebliche Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen
  • Landesrahmenverträge.

Die Projektseite gibt bereits eine Übersicht über die Ausführungsgesetze jedes einzelnen Bundeslands. Zusätzlich ist nun auch der thematisch geordnete Überblick als PDF-Dokument abrufbar unter: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/umsetzung-laender/.

(Quelle: Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz)


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