31.07.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über Gleichberechtigung

In einer Allgemeinen Bemerkung Nr. 6 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gemacht, wie er Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung im Sinne eines menschenrechtsbasierten Ansatzes versteht und welche Umsetzungsverpflichtungen sich daraus für die Staaten ergeben. Um die Aussagen des UN-Ausschusses in Deutschland bekannter zu machen, hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 zusammengefasst und aufbereitet.

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung gehören zu den grundlegenden Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erläutert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 6, wie er diese Prinzipien versteht, und entwickelt konkrete Leitlinien und Handlungsempfehlungen für ihre Umsetzung. Die aufbereitete Information der Monitoring-Stelle fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen für Recht und Politik in Deutschland auf.

Zu der Publikation auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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