16.01.2019 Politik

Unterrichtung der Bundesregierung über den Stand von Maßnahmen aus dem BTHG

Anfang Januar hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über Maßnahmen, Projekte und Untersuchungen berichtet, die nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) initiiert wurden.

Die Bundesregierung hat sich im BTHG Berichtspflichten für die Jahre 2018, 2019 und 2022 gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat mit Bezug zu Gesetzeswirkungen gegeben. Dies betrifft Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG:

  • Wirkungsprognose,
  • Projekt "Umsetzungsbegleitung BTHG",
  • Modellhafte Erprobung und
  • Finanzuntersuchung

Das BMAS berichtet darüber, welche Untersuchungen und Projekte initiiert wurden und wie dabei Partizipation umgesetzt wird. Des Weiteren werden Aktivitäten zur Unterstützung der Länder bei der Umsetzung und Klärung von Rechtsfragen thematisiert.

Sechs ausführliche Berichte aus den entsprechenden Maßnahmen bzw. Projekten finden sich im Anhang des knapp 200-seitigen Dokuments:

  • der Bericht des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ für das Jahr 2018,
  • der Endbericht zur Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG“,
  • eine Übersicht über die Projekte der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Art. 25 Absatz 3 BTHG,
  • ein erster Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Art. 1 Teil 2 des BTHG,
  • eine Expertise zur Schaffung einer Datengrundlage für die Finanzuntersuchung nach Art. 25 Absatz 4 BTHG sowie
  • der erste Zwischenbericht zur Finanzuntersuchung.

Zur Unterrichtung der Bundesregierung über das Jahr 2018:

Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes – Bundestags-Drucksache 19/6929 vom 4. Januar 2019 (PDF/8,3 MB)

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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