Urteil zur Antragstellung bei Hörgeräteversorgung
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat am 20. August 2013 entschieden, dass die Übergabe der vertragsärztlichen Hörgeräteversorgung an den Akustiker und die Weiterleitung an die zuständige Krankenkasse als maßgebliche Antragstellung im Sinne des § 14 SGB IX anzusehen ist (Aktenzeichen L 13 R 2607/10).
Die Antragstellung ist auf bestmögliche Hörgeräteversorgung gerichtet; eine Aufspaltung in zwei separate Leistungsanträge (auf Bewilligung des Festbetrags und auf über den Festbetrag hinausgehende "Premiumversorgung") scheidet aus.
Quellen: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.8.2013, L 13 R 2607/10
Urteil unter "Finanzierung von Hilfsmitteln für den privaten Gebrauch" bei REHADAT Hilfsmittel
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Bei dem genannten Urteil handelt es sich um eine ausgewählte Entscheidung zum Thema Hörmittelversorgung.
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